Bedingungen

§ 1 Der Betreiber von cron-job.org (im Folgenden "Betreiber" genannt) stellt Ihnen einen kostenlosen Dienst zum zeitgesteuerten Abruf von Webseiten bereit. Der Dienst ist kostenlos, es werden vom Betreiber keinerlei Gebühren für den Dienst erhoben.

§ 2 Mit der Nutzung dieses Dienstes erkennen Sie diese Nutzungsbedingungen an und Sie verpflichten sich, diese vollständig einzuhalten.

§ 3 Sie sind nur dazu befugt, Adressen für den zeitgesteuerten Abruf einzutragen, wenn Sie vom Besitzer / Verantwortlichen / Verwalter der Adresse die ausdrückliche Genehmigung dazu haben oder selbst diese Person sind.

§ 4 Der Betreiber stellt diesen Dienst kostenlos und ohne Gewährleistung und Garantie jeglicher Art zur Verfügung. Der Betreiber garantiert trotz großer Bemühungen weder für die einwandfreie und zuverlässige Funktion des Dienstes noch für Schäden jeglicher Art, die durch den Dienst entstehen könnten.

§ 5 Der Betreiber behandelt die Benutzerdaten mit großer Sorgfalt und gibt die Benutzerdaten nicht an Dritte weiter, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben oder gesondert vereinbart. Die Daten werden nicht für Werbezwecke oder sonstige Zwecke missbraucht.

§ 6 Der Betreiber behält sich das Recht vor, diesen Dienst oder Ihren Account bei diesem Dienst ohne Vorankündigung oder Angabe von Gründen zu beenden und/oder zu sperren/löschen.

Bedingungen für Fördermitgliedschaften

§ 1 Mit Fördermitgliedschaften bietet cron-job.org seinen Benutzern eine Möglichkeit, den Dienst freiwillig mit einem monatlichen oder jährlichen Beitrag zu unterstützen.

§ 2 Der Zweck der Fördermitgliedschaft ist die Unterstützung des Dienstes. Aus ihr ergeben sich für das Fördermitglied keine gesonderten Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche in Bezug auf die Verfügbarkeit des Dienstes.

§ 3 cron-job.org bietet dem Fördermitglied als Anerkennung der Förderung einen erhöhten Funktionsumfang oder reduzierte Beschränkungen an. Dies geschieht auf freiwilliger Basis durch cron-job.org und begründet keinen Anspruch seitens des Fördermitglieds.

§ 4 Der Beitrag für eine Fördermitgliedschaft wird, je nach Auswahl des Benutzers, monatlich oder jährlich eingezogen. Der Monats- bzw. Jahresbeitrag kann vom Fördermitglied aus einer Liste möglicher Beiträge bei Abschluss der Fördermitgliedschaft nach Wunsch gewählt werden.

§ 5 Das Fördermitglied kann die Fördermitgliedschaft jederzeit über den Benutzerbereich oder in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums kündigen, wodurch keine weiteren Beiträge eingezogen werden und auch auch die Gewährung ggf. Vorteile gem. § 3 endet.